Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung
Leitsatz
Der als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähigen Betrag für Unterkunft und Verpflegung in einer Senioreneinrichtung
aufgrund krankheitsbedingter Pflegebedürftigkeit ist auf den Betrag zu begrenzen, der auch bei Abschluss eines Pflege-Wohnvertrages
nach Maßgabe des SGB XI dafür anfällt (lt. Auskunft der AOK: bei Pflegestufe III 26,20 EUR bis 50,43 EUR/Tag; Durchschnitt
38,47 EUR/Tag).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): FAAAE-21973
Erwerben Sie das Dokument, um den gesamten Inhalt lesen zu können.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.