Arbeitshilfe August 2014

Nicht abziehbare Betriebsausgabe: Prozesskosten eines Strafverfahrens betreffend Bestechung im geschäftlichen Verkehr

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Scheitert die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten wegen Prozesskosten eines Strafverfahrens betreffend Bestechung im geschäftlichen Verkehr und eines in dem daraus hervorgegangenen Strafurteil angeordneten Verfalls von Wertersatz am Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr 10 EStG? - Hilfsweiser Abzug der Aufwendungen nach § 33 EStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB QAAAE-21965