Der optimale Kurzvortrag
7. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Thema 79 Innergemeinschaftlicher Erwerb
Einleitung
Ersatz der weggefallenen Einfuhrumsatzsteuer innerhalb der EU ab dem ;
Bestimmungslandprinzip;
steuerbar ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt.
Hauptteil
innergemeinschaftlicher Erwerb gem. § 1a UStG
Warenbewegung zwischen 2 Mitgliedstaaten (§ 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG);
Erwerber ist ein Unternehmer, der für sein Unternehmen erwirbt oder eine juristische Person (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG);
Lieferer ist Unternehmer, der gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens liefert, und ist kein Kleinunternehmer (§ 1a Abs. 1 Nr. 3 UStG).
im Inland (§ 3d UStG)
Erwerbsort ist am Ende des Transports (§ 3d Satz 1 UStG);
Besonderheit des § 3d Satz 2 UStG bei Verwendung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die nicht das Land erteilt hat, in dem der Transport endet.
gegen Entgelt
Besonderheiten
Verbringen wird als innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt fingiert (§ 1a Abs. 2 UStG);
keine Erwerbsbesteuerung bei den Exoten (Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze ausführen und keinen Vorsteuerabzug haben; Kleinunternehmer; Land- und Forstwirt gem. § 24 UStG; nicht unternehmerisch tätige juristische Person), wenn die Erwerbsschwelle nicht überschritten wird (§ 1a Abs. 3 UStG);
Verzicht auf Exotenregelung möglich (§ 1a Abs. 4 UStG);
Besonderheiten bei neuen Fahrzeugen und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren ...