Der optimale Kurzvortrag
7. Aufl. 2012
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Thema 49 Dualismus der Einkunftsarten
Einleitung
Nach § 2 Abs. 2 EStG sind die sieben Einkunftsarten in zwei Gruppen eingeteilt:
Gewinneinkünfte
Überschusseinkünfte
dementsprechend sieht das Gesetz eine unterschiedliche Einkünfteermittlung für beide Gruppen vor (sog. Dualismus der Einkünfteermittlung)
Hauptteil
Gewinneinkünfte
Einkünfte = Gewinn/Verlust
Gewinnermittlungsarten nach dem EStG
– BV-Vergleich, § 4 Abs. 1 EStG (L+F mit Buchführungspflicht oder selbständig Tätige mit freiwilliger Buchführung)
– BV-Vergleich, § 5 i. V. mit § 4 Abs. 1 EStG (Gewerbetreibende mit Buchführungspflicht oder freiwilliger Buchführung)
– Überschussrechnung, § 4 Abs. 3 EStG (Stpfl. ohne Buchführungspflicht und ohne freiwillige Buchführung)
– Tonnagebesteuerung, § 5a EStG (Handelsschiffe im internationalen Verkehr)
– Durchschnittssätze bei L+F, § 13a EStG
Überschusseinkünfte
Verlustausgleich: Verrechnung negativer Einkünfte mit positiven Einkünften im gleichen Veranlagungszeitraum
horizontaler Verlustausgleich: innerhalb der gleichen Einkunftsart
vertikaler Verlustausgleich: bei anderen Einkunftsarten (ab VZ 2004 wieder unbegrenzt möglich)
Verlustabzug (§ 10d EStG): Abzug nicht ausgeglichener negativer Einkünfte vo...