Der optimale Kurzvortrag
7. Aufl. 2012
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Thema 17 Abgrenzung Erhaltungs- und Herstellungsaufwand
Einleitung
Abgrenzung wesentlich, da Erhaltungsaufwand sofort abzugsfähig; Herstellungsaufwand kann nur im Rahmen von Abschreibungen für die Nutzungsdauer des hergestellten Wirtschaftsguts berücksichtigt werden.
Bedeutung der Abgrenzung insbesondere bei Gebäuden von Bedeutung (daher Schwerpunkt des Kurzvortrags)
Hauptteil
Herstellungsaufwand
Güterverbrauch/Inanspruchnahme von Diensten für Herstellung, Erweiterung oder für eine über ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung eines Vermögensgegenstandes (§ 255 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 HGB)
Solange das Gebäude noch nicht fertiggestellt, das Wirtschaftsgut also noch nicht entstanden ist, wird die Möglichkeit von sofort abziehbarem Erhaltungsaufwandvon vornherein verneint. Herstellungskosten bilden daher insbesondere Aufwendungen zur Beseitigung von während der Herstellung auftretenden Baumängeln, selbst wenn sie erst nach der Fertigstellung des Gebäudes behoben werden[1]. Sind die Baumängel erst nach der Fertigstellung entstanden, führt ihre Behebung zu Erhaltungsaufwand. Die Beweislast hierfür trägt freilich der Steuerpflichtige.
Erweiterung und damit Herstellungskosten auc...