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FG Köln Urteil v. - 2 K 1218/10 EFG 2012 S. 2325 Nr. 24

Gesetze: UStG § 18 Abs 9 Satz 3, UStG § 18 Abs 9 Satz 4, UStG § 18 Abs 9 Satz 1

Umsatzsteuer

Vorsteuervergütungsverfahren; Vorlage von Fotokopien der Originalrechnung zu Nachweiszwecken

Leitsatz

Gem. § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG ist der Vergütungsantrag eines im Ausland ansässigen Unternehmers binnen 6 Monaten nach Ablauf des Kj zu stellen, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist. Für den Fall des Abhandenkommens vorzulegender Originalrechnungen sind - vor Einreichung des Vergütungsantrags - Zweitschriften der Rechnungen oder Bestätigungen des Rechnungsausstellers zu den Rechnungskopien innerhalb der Antragsfrist einzureichen. Nur diese stellen im Rahmen der einschränkenden Auslegung des § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG einen adäquaten Ersatz für die Originalrechnung dar. Einfache Fotokopien sind insoweit nicht ausreichend.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2012 S. 2594 Nr. 42
EFG 2012 S. 2325 Nr. 24
UStB 2012 S. 344 Nr. 12
YAAAE-21021

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FG Köln, Urteil v. 21.06.2012 - 2 K 1218/10

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