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FG München Urteil v. - 10 K 1381/11

Gesetze: EStG § 33a

Voraussetzungen für die Anerkennung von Unterhaltsaufwendungen an Angehörige im Ausland

Leitsatz

1. Die Abzugsfähigkeit von Unterhaltsaufwendungen setzt voraus, dass die tatsächlichen Zahlungen und die Bedürftigkeit des Zahlungsempfängers vom Steuerpflichtigen nachgewiesen werden.

2. Bei Unterhaltszahlungen an Empfänger im Ausland ist die Bedürftigkeit durch vollständig ausgefüllte Bedürftigkeitsbescheinigungen nachzuweisen.

3. Bargeldzahlungen an Unterhaltsempfänger im Ausland können durch vollständig ausgefüllte Emfängerbestätigungen nachgewiesen werden. Nachträglich ausgestellte oder zusammengefasste Emfängerbestätigungen haben keinen Beweiswert.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 4/2013 S. 181
DAAAE-21015

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FG München, Urteil v. 24.05.2012 - 10 K 1381/11

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