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FG München Beschluss v. - 8 V 625/12

Gesetze: EStG § 42d, AO § 71, AO § 162

Schätzung als Grundlage für den LSt-Haftungsbescheid

Schätzung im AdV-Verfahren

Leitsatz

Schätzung mit einer Lohnquote von 66 % der Abdeckrechnungsumsätze und dem Eingangssteuersatz der Steuerklasse VI bei Verputzer und Trockenbauer hält bei vorläufiger Beurteilung auch strafrechtlichen Maßstäben stand, wenn die Steuerfahndung umfassend, plausibel und detailliert dargelegt, weshalb die Lohnbuchhaltung des Antragstellers nur einen Teil der tatsächlich gezahlten Löhne ausgewiesen hat und mit ihren Ermittlungen herausgearbeitet hat, dass Scheinrechnungen für tatsächlich nicht erbrachte Subunternehmerleistungen verbucht wurden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PStR 2013 S. 115 Nr. 5
JAAAE-21013

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Beschluss v. 08.05.2012 - 8 V 625/12

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