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Angabe von Organbezügen
I. Einführung
Für das Management in Schlüsselpositionen ( key management personnel) ist im Anhang ( secondary statement) des Abschlusses der Gesamtbetrag der geleisteten Vergütungen in einer sachlichen Aufgliederung anzugeben (IAS 24.17). Eine Pflicht zur Berichterstattung besteht überdies, mit zum Teil abweichenden Vorgaben, auch außerhalb des eigentlichen Abschlusses unter Beachtung von DRS 17 i. d. F. 2010 im Konzernlagebericht (§ 315 Abs. 2 Nr. 4 HGB) und dem Corporate Governance-Bericht (4.2.5 DCGK).
Die Angabepflichten im secondary statement umfassen jegliche Vergütung ( compensation) des betroffenen Personenkreises (IAS 24.9). Offenzulegen sind alle (Gegen-)Leistungen von dem Unternehmen oder in dessen Namen an das Management als Arbeitnehmer, die für deren Dienstleistung gezahlt wurden, zu zahlen sind oder bereitgestellt werden ( paid, payable or provided). Hinsichtlich der konkreten Abgrenzung bleiben die Vorgaben allerdings unbestimmt. Insoweit bestehen Zweifel, ob und inwieweit eine Zusammenfassung/Vereinheitlichung zulässig/möglich ist.
II. Anforderungen an die Berichterstattung
1. Keine Konkretisierung für den Anhang
Die Stellung als Mitglied des zentralen Managements bedingt eine ...