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KSR Nr. 11 vom Seite 6

Kosten für Unterbringung der Kinder in zweisprachig geführtem Kindergarten steuerlich abziehbar

BFH gibt Leitlinien für die Abgrenzung der Kinderbetreuungskosten vor

Alois Th. Nacke

Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung von besonderen Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen können nicht als Kinderbetreuungskosten abgezogen werden. Der III. Senat des BFH grenzt nun diesen gesetzlichen Ausschluss der Abzugsmöglichkeit von abziehbaren Kinderbetreuungskosten ab. Damit dürfte in der Praxis die Abgrenzung in der Regel keine Probleme mehr machen.

Betreuung in einer deutsch-französischen Gruppe

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist der Vater zweier Kinder, die in den Streitjahren 2006 und 2007 die deutsch-französische Gruppe eines städtischen Kindergartens besuchten. Die mit dem Kläger zusammenlebende Mutter der Kinder war wie dieser in den Streitjahren berufstätig. In dem Kindergarten kamen neben deutschen Erzieherinnen auch sog. französische Sprachassistentinnen zum Einsatz. Die Aufwendungen für diese Sprachassistentinnen trug ein Verein, der die Kosten auf die Eltern abwälzte. Die Kinder wurden im zweisprachigen Kindergarten nach der sog. Immersionsmethode betreut, d. h. die Erzieherinnen sprechen ausschließlich deutsch, die Sprachassistentinnen ausschließlich französisch. Die...

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