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Freiwillige Inhalte der E-Bilanz
Schwerpunkte und möglicher Nutzen der freiwilligen Berichterstattung
Spätestens für die nach dem beginnenden Wirtschaftsjahre müssen die von § 5b EStG erfassten Stpfl. ihre Besteuerungsgrundlagen in Form eines Datensatzes an die Finanzverwaltung nach der Vorgabe der Taxonomie Steuer (E-Bilanz) elektronisch übersenden. Neben den bereits umfangreichen Pflichtangaben, die zumeist ausschließlich im Mittelpunkt des Interesses stehen, enthält die Taxonomie jedoch noch weitere, zahlenmäßig deutlich überwiegende Angaben. Aufgrund der Freiwilligkeit stehen diese Angaben jedoch zumeist nicht im Blickpunkt der Betrachtung. Der vorliegende Beitrag will diese im Schrifttum bestehende Lücke schließen, in dem zum einen der Umfang und die Berichtsschwerpunkte der freiwilligen Berichterstattung herausgearbeitet und damit verbundene Trends in der freiwilligen Berichterstattung identifiziert werden und zum anderen versucht wird, die Frage nach dem Nutzen der Befüllung der freiwilligen Elemente der E-Bilanz zu beantworten.
Arbeitshilfe, E-Bilanz: Häufig gestellte Fragen (FAQ) NWB HAAAD-93553
Was kann für den Stpfl. eine Motivation zur Bereitstellung der freiwillig zu befüllenden Berichtsinstrumente darstellen?
Wo liegen derzeit noch Sch...