Fallsammlung Einkommensteuer

15. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61843-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-54435-4

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Fallsammlung Einkommensteuer (15. Auflage)

Kapitel 12: Veranlagung von Ehegatten

Vorbemerkungen

Die Veranlagungsarten betreffen nur das Veranlagungsverfahren, nicht das Abzugsverfahren (z. B. Lohnsteuer).

Gesetzliche Grundlage jeder Veranlagung ist § 25 EStG. Als Grundsatz gilt die Einzelveranlagung als Ausfluss der Individualbesteuerung.

Nur für Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG erfüllen, gibt es Ausnahmen von diesem Grundsatz. Sie haben bis bis VZ 2012 ein Wahlrecht zwischen der

Liegen die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG nicht vor, ist eine Einzelveranlagung durchzuführen.

Voraussetzungen der Ehegattenveranlagung:

  • es muss eine rechtsgültige Ehe bestehen,

  • die Ehegatten müssen beide unbeschränkt steuerpflichtig sein (gem. § 1 Abs. 1 oder Abs. 2 EStG oder § 1a EStG; EU-/EWR-Staaten),

  • die Ehegatten dürfen nicht dauernd getrennt leben.

Diese Voraussetzungen müssen gleichzeitig zu Beginn des VZ vorgelegen haben oder im Laufe des VZ eingetreten sein.

Wurde das Wahlrecht nicht ausgeübt, wird gem. § 26 Abs. 3 EStG die Zusammenveranlagung unterstellt.

Wird das Wahlrecht ausgeübt, so erfolgt aufgrund ausdrücklicher Erklärun...

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