Optimale Vermögensübertragung
4. Aufl. 2012
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Teil III: Wie der Fiskus Erbschaften und Schenkungen besteuert
331Vorbemerkung
Deutsche Erbschaftsteuer wird in Form einer Erbanfallsteuer erhoben. Erfasst wird allein der außerordentliche Vermögenszuwachs beim Erwerber, d. h., die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer zielt allein auf die Bereicherung des Erben oder Beschenkten ab und nicht – wie die im angloamerikanischen Rechtskreis übliche Nachlasssteuer – auf den ungeteilten Nachlass als solchen.
Die Erhebung von Erbschaft- und Schenkungsteuer knüpft an vier Kriterien an; auf mindestens eines dieser vier Komponenten müssen Gestaltungen zur Optimierung der Steuerbelastung einwirken. Diese vier Kriterien sind:
die subjektive (persönliche) Steuerpflicht,
der steuerpflichtige Erwerbsvorgang,
der steuerpflichtige Erwerb (die Bereicherung) und
der Steuersatz.
Der Steuersatz richtet sich zum einen nach der Verwandtschaftsnähe, was durch eine Gruppierung der „Empfänger„ in drei Steuerklassen zum Ausdruck kommt, und zum anderen – innerhalb der drei Steuerklassen – nach der durch die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs entstandenen „besonderen steuerlichen Leistungsfähigkeit„. ...