Anton-Rudolf Götzenberger

Optimale Vermögensübertragung

4. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61392-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51394-7

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Optimale Vermögensübertragung (4. Auflage)

Teil III: Wie der Fiskus Erbschaften und Schenkungen besteuert

331Vorbemerkung

Deutsche Erbschaftsteuer wird in Form einer Erbanfallsteuer erhoben. Erfasst wird allein der außerordentliche Vermögenszuwachs beim Erwerber, d. h., die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer zielt allein auf die Bereicherung des Erben oder Beschenkten ab und nicht – wie die im angloamerikanischen Rechtskreis übliche Nachlasssteuer – auf den ungeteilten Nachlass als solchen.

Die Erhebung von Erbschaft- und Schenkungsteuer knüpft an vier Kriterien an; auf mindestens eines dieser vier Komponenten müssen Gestaltungen zur Optimierung der Steuerbelastung einwirken. Diese vier Kriterien sind:

  • die subjektive (persönliche) Steuerpflicht,

  • der steuerpflichtige Erwerbsvorgang,

  • der steuerpflichtige Erwerb (die Bereicherung) und

  • der Steuersatz.

Der Steuersatz richtet sich zum einen nach der Verwandtschaftsnähe, was durch eine Gruppierung der „Empfänger„ in drei Steuerklassen zum Ausdruck kommt, und zum anderen – innerhalb der drei Steuerklassen – nach der durch die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs entstandenen „besonderen steuerlichen Leistungsfähigkeit„. ...

Optimale Vermögensübertragung

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