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FG Köln Urteil v. - 5 K 189/11 EFG 2013 S. 32 Nr. 1

Gesetze: EStG § 22 Nr 1 Satz 3 lit a) EStG § 19 Abs 1 Nr 2

Arbeitnehmer:

Ruhegehaltszahlungen an ehemalige NATO-Bedienstete, "Pension Scheme"

Leitsatz

Ruhegehaltszahlungen an ehemalige NATO-Bedienstete ("Pension Scheme") sind keine Leibrenten i.S.v. § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a) EStG, sondern Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 32 Nr. 1
LAAAE-20626

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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 15.08.2012 - 5 K 189/11

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