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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 229/09 EFG 2013 S. 81 Nr. 1

Gesetze: § 37 Abs. 3 KStG§§ 4, 14 UmwStG§§ 179, 180 Abs. 1, 182 Abs. 1 Satz 1 AO

Voraussetzungen für den Ansatz eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrag gem. § 37 Abs. 3 KStG (sog. Nachsteuer)

Leitsatz

1. Bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft wird ertragsteuerrechtlich ein Vermögensübergang fingiert.

2. Auch ein bloßer Rechtsformwechsel kann - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der Vorschrift - zur Entstehung eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrages (sog. Nachsteuer) gem. § 37 Abs. 3 KStG sowohl in der Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts vom (UntStFG - BGBl I 2001, 3858) als auch in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes vom (StSenkG - BGBl I 2000, 1433) führen.

3. In diesen Fällen ist weder der Körperschaftsteuererhöhungsbetrag gem. § 37 Abs. 3 KStG noch der Körperschaftsteuerminderungsbetrag gem. § 37 Abs. 2 KStG im Rahmen des Feststellungsverfahrens betreffend die aus der Umwandlung hervorgegangene Personengesellschaft gesondert festzustellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 149 Nr. 4
DStR 2013 S. 10 Nr. 13
DStRE 2013 S. 593 Nr. 10
EFG 2013 S. 81 Nr. 1
Ubg 2013 S. 395 Nr. 6
RAAAE-20624

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 26.09.2012 - 1 K 229/09

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