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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 272/10

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1

Raumkosten als Betriebsausgaben - Kreativraum eines Künstlers

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines häuslichen Arbeitszimmers.

  2. Räumlichkeiten, die ihrer Ausstattung und Funktion nach nicht dem Typus eines Arbeitszimmers entsprechen, sind auch nicht deshalb als solches anzusehen, weil sie ihrer Lage nach mit den Wohnräumen des Stpfl. verbunden und damit in dessen häusliche Sphäre eingebunden sind.

  3. Ist ein sog. Kreativraum eines Künstlers für ein Arbeitszimmer atypisch eingerichtet und dient er nicht vorwiegend der Arbeitsnutzung durch den Stpfl. selbst, so können die Kosten hierfür in voller Höhe abgezogen werden.

Fundstelle(n):
KÖSDI 2013 S. 18203 Nr. 1
FAAAE-20602

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 31.05.2012 - 1 K 272/10

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