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FG Köln Urteil v. - 11 K 4479/08

Gesetze: AO § 80 Abs 5, AEUV Art 57, StBerG § 3a Abs 1

Steuerberatungsgesetz:

Hilfeleistung in Steuersachen durch Kapitalgesellschaft ausländischen Rechts

Leitsatz

1) Wer als in England und Wales registrierte Limited mit Niederlassungen in Belgien und den Niederlanden, handelnd durch einen director, im Inland nicht nur einzelne, sondern mehrere Steuerpflichtige an verschiedenen Orten dauerhaft berät und in einer Vielzahl von Verfahren vertritt, ist nicht nur vorübergehend im Inland tätig. Er ist daher nicht nach § 3a Abs. 1 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt.

2) Dieses gilt auch, wenn sämtliche Tätigkeiten "vom EU-Ausland aus" erbracht werden.

3) § 3a Abs. 1 StBerG verstößt nicht gegen Unionsrecht.

Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 13 Nr. 48
UAAAE-20594

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FG Köln, Urteil v. 02.02.2012 - 11 K 4479/08

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