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FG Münster Urteil v. - 10 K 2079/12 F EFG 2012 S. 2334 Nr. 24

Gesetze: UmwStG a.F. § 12 Abs 2 Satz 2, 3

Umwandlungen:

Verschmelzung von Schwesterkapitalgesellschaften; Hinzurechnung früherer Teilwertabschreibung nach § 12 Abs. 2 Sätze 2 und 3 UmwStG a. F.

Leitsatz

Bei der Verschmelzung von Schwesterkapitalgesellschaften und nachfolgender Veräußerung der Anteile an der übernehmenden Kapitalgesellschaft durch die Muttergesellschaft ist bei dieser keine Hinzurechnung einer früheren Teilwertabschreibung auf die Anteile an der verschmolzenen Tochterkapitalgesellschaft nach § 12 Abs. 2 Sätze 2 und 3 UmwStG vorzunehmen (entgegen BStBl. I 1998, 268 ff. Rz. 12.07, 12.08 und BStBl. I 2003, 786 ff. Rz. 19).

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 21 Nr. 42
EFG 2012 S. 2334 Nr. 24
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2012 S. 3437
QAAAE-20591

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FG Münster, Urteil v. 19.09.2012 - 10 K 2079/12 F

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