Festsetzungsverjährung bei widerstreitender Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 3 AO
Leitsatz
1) Die Nachholung einer Steuerfestsetzung wegen widerstreitender Steuerfestsetzung gemäß § 174 Abs. 3 AO, in der der fragliche
Sachverhalt hätte berücksichtigt werden müssen, ist auch nach Eintritt der Festsetzungsverjährung bezüglich des der Festsetzung
zugrunde liegenden Steueranspruchs noch zulässig.
2) Die in § 174 Abs. 3 Satz 2 AO enthaltene Regelung ist die einzige in Bezug auf den Aspekt der Festsetzungsverjährung zu
beachtende Tatbestandsvoraussetzung, die als spezialgesetzliche Regelung der allgemeinen Vorschrift des § 169 AO vorgeht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2012 S. 2402 Nr. 39 DStR 2013 S. 8 Nr. 51 DStRE 2014 S. 280 Nr. 5 ErbBstg 2013 S. 61 Nr. 3 ErbStB 2012 S. 354 Nr. 12 UVR 2012 S. 332 Nr. 11 Ubg 2014 S. 208 Nr. 3 LAAAE-20104
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FG Münster, Urteil v. 26.07.2012 - 3 K 4434/09 Erb
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