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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 09 | Vermietung: Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten

Schuldzinsen für ein Darlehen, das ursprünglich zur Anschaffung oder Herstellung einer Mietimmobilie aufgenommen worden ist, können nach der Veräußerung der Immobilie, entgegen der bisherigen Rechtsprechung, weiter als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abgezogen werden. Das hat aktuell der BFH entschieden. Offen ist allerdings, ob der nachträgliche Schuldzinsenabzug auch dann möglich ist, wenn die Immobilie erst mehr als zehn Jahre nach der Anschaffung verkauft wird.

Im Januar veröffentlicht der Bundesfinanzhof alljährlich eine Übersicht der Verfahren von besonderem Interesse, die voraussichtlich in den kommenden zwölf Monaten entschieden werden. Auf der Liste für 2012 stand nur ein Prozess, der die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betraf. Dafür aber mit großer praktischer Bedeutung für Vermieter. Sie ahnen, worauf ich hinaus will: Das für unsere Mandanten günstige Urteil des BFH zu nachträglichen Schuldzinsen bei Vermietungseinkünften. Die Entscheidung lässt alle Steuerherzen schneller schlagen! Schade nur, dass die Ungewissheit hinsichtlich der Zehn-Jahres-Frist bleibt. Aber der Reihe nach:

Das höchste deutsche Steuergericht ...

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