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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 08 | Erbschaftsteuer: Behandlung der Instandhaltungsrücklage bei Wohnungseigentum

Die Rechtsprechung des BFH zur grunderwerbsteuerlichen Behandlung der Instandhaltungsrücklagen bei Wohnungseigentum ist nach einer Verfügung des BayLfSt auch auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu übertragen. Zusatzhinweis: Im Hinblick auf die ertragsteuerliche Behandlung ist zu prüfen, ob Handlungsbedarf besteht.

Bevor wir zur Rubrik „Aktuelle Urteile” kommen, noch eine letzte Verwaltungsanweisung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Mehr als zwanzig Jahre ist es her, dass der Bundesfinanzhof zur Grunderwerbsteuer entschieden hat: Wird gleichzeitig mit einer Eigentumswohnung ein Guthaben aus einer Instandhaltungsrücklage erworben, ist dieses nicht in die Gegenleistung einzubeziehen. Nach Auffassung des BFH stellt das Guthaben aus der Instandhaltungsrücklage eine mit einer Geldforderung vergleichbare Vermögensposition dar. Diese fällt nicht unter den Grundstücksbegriff des Grunderwerbsteuergesetzes.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat jetzt deutlich gemacht: Diese Grundsätze sind auch auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu übertragen. Die Instandhaltungsrücklage ist demnach neben dem Wohnungseigentum als gesonderte Kapitalf...

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