Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF 01.10.2012 IV C 5 - S 2353/08/10007, NWB 43/2012 S. 3435

Lohnsteuer | Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten – Änderung der Beträge

Der Höchstbetrag, der für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind nach § 9 Abs. 2 BUKG maßgebend ist, beträgt bei Beendigung des Umzugs ab 1.711 €, ab 1.732 €, ab 1.752 €. Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 Abs. 1 BUKG beträgt für Verheiratete bei Beendigung des Umzugs ab 1.357 €, ab 1.374 €, ab 1.390 € und für Ledige bei Beendigung des Umzugs ab 679 €, ab 687 €, ab 695 €. Der Pauschbetrag erhöht sich für jede in § 6 Abs. 3 Satz 2 und 3 BUKG bezeichnete weitere Person mit Ausnahme des [i]infoCenter „Umzugskosten” NWB PAAAA-57095 Ehegatten zum um 299 €, zum um 303 € sowie zum um 306 €. Das (BStBl 2012 I S. 262) ist auf Umzüge, die nach dem beendet werden, nicht mehr anzuwenden.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen