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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 7 K 7310/10 EFG 2012 S. 2208 Nr. 23

Gesetze: EStG § 35a Abs. 2 S. 2, EStG § 35a Abs. 2 S. 3

Erschließungsleistungen außerhalb des Grundstücks als haushaltsnahe Handwerkerleistungen

Leitsatz

1. Der Anschluss eines Grundstücks, das zuvor durch einen Brunnen versorgt und durch eine Grube entsorgt wurde, an zentrale Trinkwasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen ist eine Modernisierung i. S. d. § 35a Abs. 2 S. 2 EStG.

2. Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG ist nicht auf Leistungen beschränkt, die genau innerhalb der räumlichen Grenzen des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Grundstücks erbracht werden. Vielmehr sind Erschließungsleistungen auch begünstigt, soweit die Arbeiten auf öffentlichem Straßenland vor dem Grundstück durchgeführt wurden.

3. Dem Abzug der begehrten Ermäßigungen steht nicht entgegen, dass die Anschlusskosten den Klägern von einem Träger öffentlicher Gewalt durch Verwaltungsakt auferlegt wurden.

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 15 Nr. 45
DStR 2013 S. 6 Nr. 18
DStRE 2013 S. 722 Nr. 12
EFG 2012 S. 2208 Nr. 23
EStB 2013 S. 144 Nr. 4
KSR direkt 2012 S. 12 Nr. 11
KÖSDI 2012 S. 18122 Nr. 11
KÖSDI 2013 S. 18210 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 16/2013 S. 1140
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2012 S. 3435
StBW 2012 S. 967 Nr. 21
SAAAE-19702

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 15.08.2012 - 7 K 7310/10

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