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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 3903/11 EFG 2012 S. 2179 Nr. 23

Gesetze: AO § 74, AO § 191, AO § 47, AO § 218 Abs. 2, AO § 226 Abs. 1, BGB § 387

Keine Aufrechnung von Umsatzsteuererstattungsansprüchen gegen Haftungsschuld aus § 74 AO

Leitsatz

1. Voraussetzung für eine wirksame Aufrechnung ist, dass Haupt- und Gegenforderung auf eine gleichartige Leistung gerichtet sind, wobei es auf den Schuldgrund nicht ankommt.

2. Der Anspruch des FA auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück nach § 74 AO kann mangels Gleichartigkeit nicht gegen den Anspruch des Haftungsschuldners auf Erstattung von Umsatzsteuer aufgerechnet werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 2179 Nr. 23
VAAAE-19698

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.07.2012 - 14 K 3903/11

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