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FG Münster Urteil v. - 11 K 3406/10 Kg EFG 2012 S. 2228 Nr. 23

Gesetze: FGO § 100 Abs 1 Satz 4, BGB § 1601, BGB § 1602, BGB § 1603, EStG § 74

Kindergeld:

Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage bei Abzweigungsverlangen

Leitsatz

1) Eine Klage auf Abzweigung von Kindergeld ist als Fortsetzungsfeststellungsklage zulässig, wenn und soweit der Kindergeldanspruch durch Weiterzahlung an den Kindergeldberechtigten erloschen ist.

2) Ein Grundsicherungsträger, der für ein behindertes Kind Grundsicherungsleistungen erbringt, hat Anspruch auf Abzweigung von Kindergeld (Ermessensreduzierung auf Null), wenn der Kindergeldberechtigte für das Kind keine Leistungen im Umfang des Kindergeldanspruchs erbringt und das an ihn ausgezahlte Kindergeld in vollem Umfang auf seine - des Kindergeldberechtigten - zustehenden Grundsicherungsleistungen angerechnet wird.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 2228 Nr. 23
CAAAE-19687

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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 29.08.2012 - 11 K 3406/10 Kg

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