Sanieren statt Liquidieren
1. Aufl. 2012
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16. Auswahl und Bestellung eines CRO (Chief Restructuring Officer)
16.1. Bedeutung der Begleitung des Verfahrens durch einen Insolvenzexperten
Die geschilderten Verfahren – vor und nach Inkrafttreten des ESUG – verliefen deshalb weitgehend reibungslos, weil sie professionell durchgeführt und vorbereitet waren. Es darf dabei nicht übersehen werden, dass die Steuerung eines solchen Verfahrens nicht durch den Schuldner allein erfolgen kann. Ihm fehlt nicht nur das insolvenzrechtliche Know-how für die Durchführung und Steuerung eines solchen Verfahrens, sondern im Regelfall auch das Vertrauen seiner Stakeholder, dass er diesen Prozess alleine schaffen kann. Die Anforderungen an einen solchen Prozess sind nach der Gesetzesänderung enorm hoch. Von einem Insolvenzrechtler wurde der Satz geprägt: „Ein Schuldner, der das selbst kann, kann eigentlich nicht insolvent sein.„ Mit erfahrener Begleitung des Verfahrens steigen aber die Überlebenschancen deutlich. Die Begleitung durch einen erfahrenen Berater, der auch CRO (Chief Restructuring Officer) genannt wird, ist deshalb unerlässlich.
16.2. Auswahlkriterien
Die Anforderungen an den CRO sind h...