Sanieren statt Liquidieren
1. Aufl. 2012
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11. Eintritt in das Insolvenzverfahren
11.1. Die Bedeutung des Prepackaged Plans für das Gelingen der Sanierung durch Insolvenz
Im Rahmen einer Insolvenzplanerstellung stellt sich die Frage, bis wann der Plan vorgelegt werden soll. Das neue Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO dient bspw. dazu, Zeit zu gewinnen, um frei von Vollstreckungsmaßnahmen in Eigenverwaltung einen Sanierungsplan zu erstellen, der anschließend als Insolvenzplan umgesetzt werden kann. Regelmäßig ist es aber sinnvoll, wenn die Zeit vorhanden ist, den Insolvenzplan so weit als möglich schon im Vorfeld der Insolvenzeröffnung zu erstellen und einzureichen. Dies unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Sanierungsabsichten, gibt dem Gericht eine erste Vorstellung vom Verlauf der Sanierung und erleichtert die Überzeugung von Gläubigern und sonstigen Stakeholdern in das Gelingen der Sanierung. In der Vergangenheit, vor der Geltung des ESUG, haben Gerichte sogar die Vorlage des Prepackaged Plans als wesentliches Indiz für die Ernsthaftigkeit der Absicht einer Plansanierung durch Insolvenz im Rahmen einer Eigenverwaltung angesehen, auch wenn es sich dabei eher um Einzelmeinunge...