Sanieren statt Liquidieren
1. Aufl. 2012
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7. Die übertragende Sanierung als Handlungsoption
7.1. Ausgangspunkt der Überlegungen
Gleichwohl gilt es auch die Möglichkeit einer übertragenden Sanierung in Erwägung zu ziehen. Während nach neuem Recht die Gestaltung des Verfahrens vom ersten Tag beim Insolvenzschuldner liegt, war es nach der bis zum geltenden Rechtslage nicht auszuschließen, dass die Anordnung der angestrebten Eigenverwaltung vom zuständigen Insolvenzgericht versagt wurde und der Insolvenzverwalter das Unternehmen auch gegen den Willen der Eigentümer im Wege eines Asset-Deals veräußern würde. Um dieses Risiko zu minimieren, gilt es auch nach neuem Recht diese Szenarien zu beleuchten. Das aber nur, wenn es nicht gelingt, in die angestrebte Eigenverwaltung zu gelangen, denn in diesem Verfahren gibt es keinen Insolvenzverwalter, sondern nur einen Sachwalter, der auf die Verwertung regelmäßig nur noch geringen Einfluss ausüben kann. Das setzt jedoch voraus, dass es frühzeitig gelingt, die Gläubiger für das Verfahren zu gewinnen.
Die Übertragung der einzelnen Wirtschaftsgüter des insolventen Unternehmens auf die erwerbende Gesellschaft ist wesentlicher Bestandteil d...