Hans Haarmeyer, Robert Buchalik

Sanieren statt Liquidieren

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-482-64041-4

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Sanieren statt Liquidieren (1. Auflage)

5. Erstellung eines Insolvenzstatus

5.1. Vorbemerkung

Gem. § 15a InsO besteht für die Organe einer juristischen Person oder GmbH & Co. KG eine strafbewehrte Pflicht zur Insolvenzantragstellung, wenn der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder der Überschuldung (§ 19 InsO) eintritt. Die Drei-Wochenfrist des § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO dient dazu, den Organen noch die Möglichkeit zu geben, Sanierungsversuche durchzuführen. Der Insolvenzantrag ist bereits früher zu stellen, wenn sich schon vor Ablauf der Drei-Wochenfrist ersehen lässt, dass mit einer fristgerechten Sanierung nicht ernstlich zu rechnen ist.

Die Feststellung der Insolvenzgründe erfolgt gegenüber dem Unternehmen in der Krise normalerweise in einem sog. Insolvenzstatus, dessen Prüfungsergebnisse – nicht zuletzt aus Haftungsgründen – belastbar sein müssen. Es geht dabei vor allem darum, einen verfrühten oder nicht erforderlichen Insolvenzantrag zu vermeiden bzw. sich nicht dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung auszusetzen. Den Insolvenzstatus fertigt der Sanierungsberater in den meisten Fällen unter einem erheblichen Zeitdruck und ausschließlich auf Grundlage des vom Schuldner zur Verfügung gestellten ...