Arbeitshilfe Oktober 2015

Gegenstandswert einer verbindlichen Auskunft: Einbeziehung von gegenläufigen Auswirkungen in späteren Veranlagungszeiträumen

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Ist der Gegenstandswert einer verbindlichen Auskunft betreffend die Höhe der bei einer Verschmelzung aufzudeckenden stillen Reserven um mögliche Steuerentlastungen zu mindern, die sich zukünftig durch erhöhte AfA infolge der Aufstockung der Buchwerte des abnutzbaren Anlagevermögens aufgrund eines Verschmelzungsgewinns ergeben können?

Anschlussrevision der Klägerin: Rechtfertigt es insbesondere der vorläufige Charakter der verbindlichen Auskunft, den Gegenstandswert nur mit einem Prozentsatz (10 %) der eventuell zukünftig eintretenden steuerlichen Auswirkung anzusetzen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB AAAAE-19384