Arbeitshilfe März 2015

Laufender Anmeldungszeitraum bei von der Versicherungsteuer befreiten Entgelten

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Laufender Anmeldungszeitraum bei von der Versicherungsteuer befreiten Entgelten: Verfügt ein Versicherungsunternehmen auch dann über einen „laufenden Anmeldungszeitraum”, wenn es nur von der Versicherungsteuer befreite Entgelte erzielt? - Ist unter „laufender Anmeldungszeitraum” jeder Anmeldungszeitraum nach Abschluss der Außenprüfung zu verstehen? - War das Finanzamt befugt Mehrsteuern nach einer Außenprüfung mit dem Versicherungsteuerbescheid Juni 2006 für den Prüfungszeitraum 2000-2003 festzusetzen, da die Festsetzung zusammen mit der Festsetzung für einen „laufenden Anmeldungszeitraum” aus tatsächlichen Gründen nicht erfolgen konnte?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB GAAAE-19369