Verbindliche Auskunft durch FA: Vollständige Überprüfung durch das FG oder nur Überprüfung der pflichtgemäße Ermessensausübung bei der Entscheidungsfindung
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1. Unterliegt der Inhalt einer vom FA erteilten verbindlichen Auskunft - auch im Hinblick auf die bestehende Gebührenpflicht - einer vollständigen Überprüfung durch das FG oder erstreckt sich diese nur auf die Überprüfung der pflichtgemäßen Ausübung des Ermessens bei der Entscheidungsfindung? 2. Ist eine mit einer Rangrücktrittserklärung verbundene Darlehensverbindlichkeit der Klägerin gegenüber einem ihrer Gesellschafter in der Liquidationsschlussbilanz auszuweisen oder im Rahmen der Gewinnermittlung i.S. des § 11 KStG erfolgswirksam aufzulösen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
IAAAE-19364