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StuB 19/2012 S. 768

Fortbestand einer in England erloschenen Limited in Deutschland

Hört eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( private company limited by shares/Ltd.), die ihren Sitz in England hat, dort auf zu bestehen, weil sie im dortigen Gesellschaftsregister ( Companies House in Cardiff) gelöscht wird, besteht sie, wenn sie ihre Geschäftstätigkeit fortsetzt, in Deutschland als GbR fort – falls sie weiterhin ein Handelsgewerbe betreibt, bleibt sie als offene Handelsgesellschaft bestehen (OLG Celle, Beschluss vom 29. 5. 2012 - 6 U 15/12, rkr.).

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