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IWB Nr. 19 vom Seite 711

Der Erwerb von Immobilien in Luxemburg

Spezialregelungen und allgemeine Grundsätze

Joram Moyal und Fabrice Hipp

Auch aus steuerlichen Gründen erwägen vermögende Personen, den Wohnsitz in Luxemburg zu nehmen. Der Kauf einer Immobilie ist der logische nächste Schritt. Dabei sind die Immobilienpreise im Großherzogtum relativ hoch. Und auch der Immobilienerwerb in Luxemburg weist sowohl bezüglich der Vorschriften zum Kaufvertrag als auch bezüglich der Abgaben bedeutende Unterschiede zum deutschen Recht auf. Für den Immobilienerwerb sind vor allem das Luxemburger Zivilgesetzbuch (Code Civil), das Gesetz vom über die amtliche Eintragung von Wohnungseigentum (loi sur la publicité foncière en matière de copropriéetée), das Gesetz vom über das Teileigentum an Immobilien (loi portant statut de la copropriéeté des immeubles bâtis) sowie das Gesetz vom über die Übertragung dinglicher Rechte an Grundstücken (loi sur la transcription des droits réels immobiliers) von Bedeutung. In der Praxis unterscheidet sich der Erwerb einer Immobilie in Luxemburg allerdings wenig von Immobiliengeschäften in Deutschland. Auch hier besteht die Möglichkeit, neben der Sichtung von Zeitungsanzeigen und Anzeigen im Internet, sich an einen Makler zu wenden. Zu beachten ist jedoch, dass auch ...

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