Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
4. Aufl. 2012
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§ 12 ErbStG Bewertung
1. Entwicklung und Bedeutung der Vorschrift
1 § 12 ErbStG ist durch Art. 1 Nr. 9 ErbStRG im Zusammenhang mit der aufgrund des erforderlich gewordenen Neuorientierung der Bewertungsvorschriften mit dem Ziel einer Annäherung an den gemeinen Wert neu gefasst worden. Die Vorschrift enthält nur in Abs. 1 und 7 unmittelbare Verweisungen auf die Bewertungsvorschriften des Bewertungsgesetzes. Im Übrigen macht sie sich die gesonderten Wertfeststellungen, die nach § 151 Abs. 1 Satz 1 BewG vorzunehmen sind, zu eigen und nimmt in Abs. 4 hinsichtlich der nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Bodenschätze die bisherige Regelung in § 12 Abs. 4 ErbStG i. d. F. v. auf.
2Die Vorschrift des § 12 ErbStG regelt die erbschaftsteuerrechtliche Bewertung. Bewertungsregelungen sind erforderlich, weil der als Bemessungsgrundlage maßgebliche Wert des der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegenden Erwerbs in einem (Geld)Betrag auszudrücken ist. Dies zwingt zu einer Umrechnung der nicht in Geld bestehenden Vermögensgegenstände in einen Geldbetrag (vgl. auch Rdn. 13...