Krankheitskosten sind bei der
Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung jedenfalls dann um die
zumutbare Eigenbelastung zu kürzen, wenn es sich um nicht existenziell
notwendige Aufwendungen (z.B. Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer) handelt.
Insoweit sind die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
zur Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen nicht übertragbar auf
als außergewöhnliche Belastung geltend gemachte Krankheitskosten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 8 Nr. 6 DStRE 2013 S. 345 Nr. 6 EFG 2012 S. 2205 Nr. 23 NWB-Eilnachricht Nr. 39/2012 S. 3147 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2012 S. 3432 StBW 2012 S. 1113 Nr. 24 StBW 2013 S. 113 Nr. 3 HAAAE-18122
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 06.09.2012 - 4 K 1970/10
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