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FG des Saarlandes  v. - 1 K 1533/10

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG § 20 Abs. 3EStG § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d EStG § 3 Nr. 40 S. 2 EStG § 15 Abs. 2KStG § 8 Abs. 3 S. 2AO § 90 Abs. 1AO § 90 Abs. 2FGO § 76 Abs. 1

Behandlung ungeklärter Überweisungen aus dem Ausland auf ein GmbH-Konto sowie der Weiterleitung auf Privatkonten eines Minderheitsgesellschafters als vGA

Beweislast bei ungeklärten Geldbewegungen

Leitsatz

1. Hat ein ausländisches Unternehmen einen erheblichen Geldbetrag auf das betriebliche Konto einer GmbH überwiesen, hat ein über das Konto verfügungsberechtigter Minderheitsgesellschafter über mehrere Jahre von diesem Konto Gelder u. a. auf eigene private Konten weiterüberwiesen und unter Verletzung seiner Mitwirkungspflicht weder Kontoauszüge vorgelegt noch sonst schlüssig aufgeklärt, welchen Grund diese Überweisungen hatten und wo die Gelder letztlich verblieben sind, so ist von einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung der Überweisungen auf die Privatkonten und vom Vorliegen einer vGA der GmbH an den Minderheitsgesellschafter auszugehen. Eine Behandlung der Überweisungen als gewerbliche Einkünfte des Minderheitsgesellschafters kommt nicht in Betracht, wenn keinerlei Anhaltspunkte für eine wie auch immer geartetete gewerbliche Tätigkeit ersichtlich sind.

2. Der Minderheitsgesellschafter kann seine Mitwirkungspflicht nicht durch eine behauptete Treuhandschaft für seinen in Luxemburg ansässigen Vater sowie eine schriftliche Bestätigung des Vaters über dessen angebliche alleinige wirtschaftliche Verfügungsbefugnis über die streitigen Gelder erfüllen. Zu einer „vollständigen und wahrheitsgemäßen” Offenlegung der Verhältnisse gehören eine plausible Erklärung des Gesamtvorganges und die Vorlage der entsprechenden Beweismittel, über die der Minderheitsgesellschafter in Form der Kontoauszüge und Geschäftspapiere ohne Weiteres verfügen müsste; aus den Erklärungen müsste schlüssig und nachvollziehbar hervorgehen, welche Rolle der Minderheitsgesellschafter bei den Transaktionen gespielt hat, aus welchem Grund das ausländische Unternehmen einen erheblichen Betrag das Konto der GmbH überwiesen hat und weshalb dieses Geld dann auf die einzelnen Konten des Minderheitsgesellschafters weiter überwiesen worden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 3170 Nr. 51
DB 2013 S. 2180 Nr. 39
NWB-Eilnachricht Nr. 41/2012 S. 3291
PStR 2013 S. 83 Nr. 4
StBW 2012 S. 968 Nr. 21
QAAAE-18119

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FG des Saarlandes v. 01.06.2012 - 1 K 1533/10

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