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FG Köln Urteil v. - 15 K 1401/09 EFG 2012 S. 2269 Nr. 24

Gesetze: EStG § 4 Abs 3 Satz 4

Einnahmenüberschussrechnung:

Berücksichtigung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Leitsatz

Anschaffungs- oder Herstellungskosten für eine Forderung auf Lieferung und Übereignung von Rundhölzern sind erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme dieser Wirtschaftsgüter als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 2269 Nr. 24
KÖSDI 2013 S. 18239 Nr. 2
StuB-Bilanzreport Nr. 22/2012 S. 876
IAAAE-18113

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FG Köln, Urteil v. 22.05.2012 - 15 K 1401/09

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