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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 200/10

Gesetze: EStG § 17

Nachträgliche AK auf wesentliche Beteiligung – Disquotale verdeckte Einlage

Leitsatz

  1. Zum Begriff der AK nach § 17 Abs. 2 EStG.

  2. Zum Begriff der verdeckten Einlage.

  3. Disquotale verdeckte Einlagen in eine Kapitalgesellschaft führen beim leistenden Gesellschafter anteilig in Höhe seiner Beteiligung und im Übrigen als Drittaufwand bei seinen an der Gesellschaft mitbeteiligten nahen Angehörigen zu nachträglichen AK, sofern für den disquotalen Gesellschafterbeitrag keine wirtschaftlichen Gründe ausschlaggebend sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 6 Nr. 28
DStRE 2013 S. 976 Nr. 16
DStZ 2012 S. 676 Nr. 19
StBW 2012 S. 967 Nr. 21
Ubg 2013 S. 600 Nr. 9
IAAAE-17569

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 12.07.2012 - 5 K 200/10

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