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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 3291/09 EFG 2012 S. 2047 Nr. 21

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1, GewStDV § 19 Abs. 1 S. 1, HGB § 340f Abs. 1 S. 1, HGB § 247 Abs. 2

Hinzurechnung von Genussrechten als Dauerschuldzinsen bei Kreditinstituten

Leitsatz

1. Bei Kreditinsituten sind Genussrechte als Dauerschuldzinsen bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags nach § 8 Nr. 1 GewStG i. V. m. § 19 Abs. 1 S. 1 GewStDV zu berücksichtigen, weil sie im Streitfall als reine Schuldtitel ohne Mitgliedschaftsrechte Vermögensrechte verbrieften, die typischerweise nur Gesellschaftern zustanden (einerseits gewinnabhängige Verzinsung, andererseits Nachrangigkeit und Verlustteilnahme) und von Finanzinstituten für den Kapitalmarkt begeben wurden.

2. Das gilt auch dann, wenn sie zum Umlauf- und nicht zum Anlagevermögen gehören.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 10 Nr. 28
EFG 2012 S. 2047 Nr. 21
ZAAAE-17559

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 10.05.2012 - 3 K 3291/09

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