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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 15 K 417/10 EFG 2012 S. 2009 Nr. 21

Gesetze: EStG § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a

Abgeltungssteuer: Kapitalerträge aus Darlehensverträgen zwischen nahe stehenden Personen, § 32d EStG

Leitsatz

  1. Zur steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen.

  2. Zum Begriff der nahe stehenden Person i. S. des § 32d EStG.

  3. Die Regelung des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG 2009 ist verfassungsgemäß. Demgemäß findet der Abgeltungssteuersatz in 2009 keine Anwendung auf Zinseinnahmen aus Angehörigenverträgen.

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 8 Nr. 8
DStRE 2013 S. 395 Nr. 7
EFG 2012 S. 2009 Nr. 21
ErbStB 2012 S. 351 Nr. 12
KÖSDI 2012 S. 18122 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2013 S. 99
StBW 2012 S. 967 Nr. 21
NAAAE-17550

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 18.06.2012 - 15 K 417/10

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