Abgeltungssteuer: Kapitalerträge aus Darlehensverträgen zwischen
nahe stehenden Personen,
§ 32d EStG
Leitsatz
Zur steuerlichen Anerkennung von
Verträgen zwischen nahen Angehörigen.
Zum Begriff der nahe stehenden
Person i. S. des
§ 32d EStG.
Die Regelung des
§ 32d Abs. 2
Nr. 1 Buchst. a EStG 2009 ist verfassungsgemäß.
Demgemäß findet der Abgeltungssteuersatz in 2009 keine Anwendung auf
Zinseinnahmen aus Angehörigenverträgen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 8 Nr. 8 DStRE 2013 S. 395 Nr. 7 EFG 2012 S. 2009 Nr. 21 ErbStB 2012 S. 351 Nr. 12 KÖSDI 2012 S. 18122 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 3/2013 S. 99 StBW 2012 S. 967 Nr. 21 NAAAE-17550
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 18.06.2012 - 15 K 417/10
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