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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 87/10 EFG 2012 S. 2007 Nr. 21

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10, EStG § 9 Abs. 1

Verdeckte Gewinnausschüttungen: Zuführungskosten als Werbungskosten

Leitsatz

  1. Wendet der Gesellschafter für die Zuführung von vGA sog. Zuführungskosten auf, handelt es sich um Aufwendungen, die durch die Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte veranlasst sind. Sie sind WK i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG.

  2. Zuführungskosten sind Aufwendungen, die durch die Zuführung der vGA ausgelöst werden, z. B. Bearbeitungsgebühren, Provisionen Dritter.

  3. Es kommt nicht darauf an, ob diese Zuführungskosten rechtsmäßig oder rechtswidrig oder aufgrund einer Straftat geleistet werden. Sie müssen nur in einem Zurechnungszusammenhang zu den vGA stehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 6 Nr. 11
DStRE 2013 S. 456 Nr. 8
DStZ 2012 S. 675 Nr. 19
EFG 2012 S. 2007 Nr. 21
StBW 2012 S. 1018 Nr. 22
MAAAE-17546

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 20.07.2012 - 11 K 87/10

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