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OFD Münster 04.09.2012 Kurzinfo USt 2/2012, StuB 18/2012 S. 723

Umsatzsteuer | Leistungen der Mahlzeitendienste („Essen auf Rädern”)

Gem. § 4 Nr. 18 UStG sind u. a. die Leistungen der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der der freien Wohlfahrtspflege dienenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einem Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen sind, steuerfrei, wenn die Leistungen an hilfsbedürftige Personen erbracht werden.

Eine Person ist hilfsbedürftig, wenn sie aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder ihrer wirtschaftlichen Lage auf die Hilfe anderer angewiesen ist (§§ 53, 66 AO). Bei Personen ab dem 75. Lebensjahr nimmt die Finanzverwaltung ohne weitere Nachprüfung eine körperliche Hilfsbedürftigkeit an (AEAO zu § 53, Tz. 4).

Unter § 4 Nr. 18 UStG fallen damit u. a. auch Lieferungen von Mahlzeiten („Essen auf Rädern”) durch Wohlfahrtseinrichtungen an alte, b...

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