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StuB 18/2012 S. 727

Auskunftsanspruch des Verwalters gegenüber der Finanzverwaltung

Für die Durchsetzung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Erteilung von (Klartext-)Kontoauszügen nach Maßgabe des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land NRW (IFG NRW) ist der Finanzrechtsweg zumindest dann nicht gegeben, wenn der Insolvenzverwalter seinen Anspruch nicht auf Vorschriften der AO, sondern ausschließlich auf die Reglungen des IFG NRW stützt. Da insoweit etwa § 4 Abs. 1 IFG NRW einen eigenständigen Informationsanspruch gegenüber der Finanzverwaltung schafft (vgl. OVG NRW, Urteil vom - 8 A 1150/10), hat das Gericht den Rechtsstreit an das zuständige Verwaltungsgericht verwiesen ( KO, ZinsO 2012 S. 1270).

Praxishinweise

Anders als in NRW fehlen bislang u. a. in Bayern, Sachsen, Hessen und Niedersachsen entsprechende...

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