Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 18/2012 S. 728

Mit Nießbrauch belastete Immobilie gehört zum verwertbaren Vermögen

Bei der Feststellung der Hilfebedürftigkeit bzw. der Berechnung der Höhe des Anspruchs auf ALG II sind als Vermögen alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen (§ 12 Abs. 1 SGB II; Ausnahme: Schonvermögen). Das BSG hat jetzt klargestellt, dass es auch eine mit einer Dienst-barkeit (hier: Dauerwohnrecht) belastete Immobilie für verwertbar hält, z. B. durch Beleihung. Damit korrigierte es die Ansicht des vorinstanzlichen LSG, das eine frühere Entscheidung des BSG gegenteilig interpretiert hatte. Im entschiedenen Fall lebten die Eltern des Klägers als Dauerwohnberechtigte im Erdgeschoss und der Kläger als Eigentümer im Obergeschoss eines Hauses mit 174 qm Wohnfläche. Damit zählte das Haus auch nicht zum Schonvermögen, zu dem nur selbst genutzte Hausgrundstücke von angemessener...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen