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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 02-03 | Verdeckte Einlage: Verzicht des Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine Pensionsanwartschaft

Das BMF hat zur ertragsteuerlichen Behandlung des Verzichts eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine Pensionsanwartschaft gegenüber seiner Kapitalgesellschaft Stellung genommen. Das BMF-Schreiben befasst sich zudem mit dem Verzicht auf künftig noch zu erdienende Pensionsanwartschaften (sog. Future Service).

Track 02 | Bewertung der verdeckten Einlage

Welche Folgen hat es, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft auf eine Pensionsanwartschaft verzichtet? Die Antwort aus Sicht der Finanzverwaltung hat das Bundesfinanzministerium jetzt in einem Schreiben gegeben. Das BMF verweist zunächst auf eine Grundsatzentscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 1997.

Der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Verzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine werthaltige Forderung gegenüber seiner Kapitalgesellschaft führt zum einen zu einer verdeckten Einlage in die Kapitalgesellschaft. Und zum anderen zu einem Zufluss von Einnahmen beim Gesellschafter-Geschäftsführer. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer auf eine Pensionsanwartschaft verzichtet.

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