BilMoG in Beispielen
3. Aufl. 2012
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9. Kapitel: Steuerbilanzpolitik
9.1 Möglichkeit zur Steuerbilanzpolitik durch das BilMoG
9.1.1 Eigenständige Steuerbilanzpolitik
Das BilMoG führte zu einer Änderung von § 5 Abs. 1 EStG. Die umgekehrte Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F.) wurde im Interesse einer Stärkung der Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahresabschlusses abgeschafft. Dies und die Neufassung von § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG führen dazu, dass in Zukunft steuerrechtliche Wahlrechte unabhängig von der Bilanzierung in der Handelsbilanz ausgeübt werden können. Bislang waren steuerrechtliche Bilanzierungswahlrechte als Voraussetzung für ihre Ausübung korrespondierend in der Handelsbilanz ausgeübt worden. Diese Verknüpfung zwischen Handels- und Steuerbilanz wurde durch die Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit aufgehoben. Die Steuerpflichtigen können nun eine von der Handelsbilanz losgelöste Steuerbilanzpolitik betreiben. Die Finanzverwaltung hat diese Auffassung in ihrem Schreiben IV C 6 – S 2133/09/10001 vom bestätigt.
[i]ZielsetzungenDie Bilanzierenden bzw. Steuerpflichtigen können mit einer eigenständigen Steuerbilanzpolitik die Zielsetzung verfolgen, das handelsrechtliche Jahresergebnis zu maximieren und...