BilMoG in Beispielen
3. Aufl. 2012
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8. Kapitel: Besonderheiten beim Übergang
8.1 Notwendigkeit einer BilMoG-Eröffnungsbilanz
8.1.1 Fehlende Rechtsgrundlage
Auch wenn es keine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer eigenständigen BilMoG-Eröffnungsbilanz gibt, ist die Erstellung einer solchen Bilanz der Praxis zu empfehlen. Neben den Änderungen in der Rechnungslegung allein existieren zahlreiche weitere Aspekte, die eine eigenständige BilMoG-Eröffnungsbilanz zum Umstellungszeitpunkt erforderlich gemacht haben, wie die nachfolgende Abbildung verdeutlicht.
Eine Fokussierung des BilMoG-Übergangs allein auf die Rechnungslegung verkennt die Gefahren, die eine derart enge Sichtweise der Bilanzrechtsmodernisierung mit sich bringt.
8.1.2 Vielschichtigkeit der Notwendigkeit einer BilMoG-Eröffnungsbilanz
[i]Rechnungslegungsinduzierte NotwendigkeitIn den Art. 66 und 67 EGHGB hat der Gesetzgeber eigenständige Übergangsregelungen zur Umstellung auf das BilMoG geschaffen. Gleichzeitig regelt IDW RS HFA 28, wie mit den einzelnen Fortführungs- und Beibehaltungswahlrechten umzugehen ist. Aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten, einzelne nach altem Recht ermittelte Bilanzposten ganz oder teilweise beizubehalten bzw. fortzu...