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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 595

Grundzüge der Bedarfsbewertung des Grundvermögens – Teil I

Änderungen durch das Erbschaftsteuerreformgesetz

Jörg Ramb

Die Bedarfsbewertung des Grundvermögens ist durch die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz – ErbStRG) neu konzipiert worden. Über die Besteuerungsebene informierte bereits der vierteilige Beitrag „Grundzüge des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts”. Der nachfolgende, ebenfalls mehrteilige Beitrag vermittelt einen Überblick über die neuen Bewertungsregeln im Rahmen des Grundvermögens (Bewertungsebene) für Bewertungsstichtage nach dem . Die Finanzverwaltung hatte die betroffenen Anweisungen der ErbStR 2003 den Änderungen durch das ErbStRG angepasst und im gleich lautenden Ländererlass zur Umsetzung des ErbStRG/Bewertung des Grundvermögens (AEBewGrV) bekannt gegeben. Die Ausführungen wurden nunmehr in die ErbStR 2011 und ErbStH 2011 vom aufgenommen.

I. Allgemeines

Eine Bedarfsbewertung des Grundvermögens ist für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nur bei „Bedarf” durchzuführen. Bedarf besteht, wenn im Fall eines Erwerbs von Todes wegen (z. B. Erbanfall) oder einer Schenkung unter Lebenden für die Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer die Feststellung eines Grundbesitzwerts erforderlich ist. Grundbesitz – und damit auc...

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Grundzüge der Bedarfsbewertung des Grundvermögens – Teil I

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